Grundausbildung
Die gesamte Ausbildung ist modular aufgebaut und gliedert sich in Grundausbildung (Kurse), Erweiterte Ausbildung (Seminare) und Fortbildung.
In Abhängigkeit vom Ausbildungsziel sind folgende Ausbildungsmodule erfolgreich zu absolvieren:
- Brandschutzwart (BSW) - Modul 1
- Brandschutzbeauftragter (BSB) - Modul 1 + Modul 2 + Brandschutztechnikseminare
- Brandschutzgruppe (BSG) - Modul 1 + Modul 3
Brandschutzwart
Die Ausbildung zum Brandschutzwart ist die Grundausbildung und stellt die Basis für weiterführende Brandschutzasubildung dar.
Sie richtet sich in erster Linie an jene Personen, die von ihrer Firma beauftragt sind, die Funktionstüchtigkeit der Brandschutzeinrichtungen (z.B.: Feuerlöscher, Brandschutztüren, etc…) zu kontrollieren und allfällige Mängel beheben zu lassen.
Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist ein Brandschutzorgan, welches für ein Objekt oder eine Anlage bestellt wird um die Aufgeben des betrieblichen Brandschutz wahrzunehmen.
Der Brandschutzbeauftragte wird in größeren Objekten von einen oder mehreren Brandschutzwarten unterstützt.
Brandschutzgruppe
Die Brandschutzgruppe Personengruppe eines Betriebes, welche zum Schutz der Arbeitnehmer bestellt wird, wenn dies über die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwartes hinaus für einen wirksamen Schutz erforderlich ist.