Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Solche Anlagen müssen von Anlagenwarten betreut werden, die eine Ausbildung gemäß TRVB O 117 und den jeweiligen weiteren Errichtungs- und Betriebsrichtlinien und eine Einschulung durch die Errichterfirma absolviert haben.
Die Ausbildung zum Anlagenwart erfolgt aufbauend auf die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in einem Brandschutztechnikseminar.
Kursdauer: ca. 2 Stunden
Inhalt:
- Grundlagen (Gesetze, ÖNORM, Richtlinien )
- Brandrauch
- Schutzziele (Anlagen zur Sicherung von Fluchtwegen, -zur Verhinderung von Brandausbreitung, ect...)
- Arten, Aufbau und Grundlagen der Dimensionierung
- Verhalten im Brandfall
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers
- Beachtung von Mängeln der RWA
- Stiegenhaus und Rauchabzugsöffnungen
Kosten: auf Anfrage