Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)


Solche Anlagen müssen von Anlagenwarten betreut werden, die eine Ausbildung gemäß TRVB O 117 und den jeweiligen weiteren Errichtungs- und Betriebsrichtlinien und eine Einschulung durch die Errichterfirma absolviert haben.
Die Ausbildung zum Anlagenwart erfolgt aufbauend auf die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in einem Brandschutztechnikseminar.


Kursdauer: ca. 2 Stunden

Inhalt:


Kosten: auf Anfrage