Brandmeldeanlagen


Bei Brandmeldeanlagen während des Interventionsschaltbetriebes erforderliches Personal, welches die Erkundung hinsichtlich der Alarmursache, die Einleitung allfälliger Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die Erste Löschhilfe sowie die Einweisung der Feuerwehr durchführt. (Interventionsdienst)



Voraussetzung:
Um Interventionsdienste leisten zu können, muss mindestens eine Ausbildung zum Brandschutzwart und die Brandschutztechnikausbildung "Brandmeldeanlagen" absolviert werden

Kursdauer: 4 Stunden

Inhalt:


Kosten: € 207.-
Ab der 2. angemeldeten Person einer Firma gewähren wir einen Rabatt von 5%