Brandmeldeanlagen
Bei Brandmeldeanlagen während des Interventionsschaltbetriebes erforderliches Personal, welches die Erkundung hinsichtlich der Alarmursache, die Einleitung allfälliger Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die Erste Löschhilfe sowie die Einweisung der Feuerwehr durchführt. (Interventionsdienst)
Voraussetzung:
Um Interventionsdienste leisten zu können, muss mindestens eine Ausbildung zum Brandschutzwart und die Brandschutztechnikausbildung "Brandmeldeanlagen" absolviert werden
Kursdauer: 4 Stunden
Inhalt:
- Grundlagen
- Brandmeldeanlagen und Brandmeldesysteme
- Brandfallsteuerungen
- Pflichten des Betreibers
- Anschaltebedingungen
- Laufender Betrieb der BMA
- Aufgaben des Interventionsdienstes
Kosten: € 207.-
Ab der 2. angemeldeten Person einer Firma gewähren wir einen Rabatt von 5%